Herausgeber

Skilift Hemberg AG

Postfach 44

CH-9633 Hemberg SG

 

Verwaltungsratspräsident: Felix Näf

Firmennummer im Handelsregister des Kantons St. Gallen: CH-320.3.010.979-9

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Sandra Näf

Haggenstrasse 4

9014 St.Gallen

 

sandra-gestaltung@hotmail.com

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AGB's

Skilift Hemberg AG allgemein gültige AGB1. Allgemein

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungen und Produkte der Skilift Hemberg AG.

 

2. Billette und Abonnemente

2.1. Gültigkeit

Sämtliche Billette und Abonnemente sind persönlich und nicht übertragbar. Sie sind nur wäh- rend den publizierten Betriebszeiten gültig.

 

2.2. Verlust oder Diebstahl

Bei Verlust oder Diebstahl eines Billetts oder Abonnements wird gegen Vorweisen der Kaufquittung einmal Ersatz geleistet. Für die Ausstellung der Ersatzkarte wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 5.00 in Rechnung gestellt.

 

2.3. Missbrauch/Fälschung

Missbräuchlich verwendete oder gefälschte Billette und Abonnemente werden eingezogen. Im Gebrauch stehende, nicht zum Gebrauch taugliche Billette und Abonnemente können unter Anwendung derselben Bestimmung entzogen werden. Der Verwender hat eine Umtriebsentschädigung von CHF 100.00 zu bezahlen. Zivil- oder strafrechtliche Massnahmen bleiben vorbehalten.

 

2.4. Umtausch/ Rückerstattung

Billette und Abonnemente können nachträglich nicht in andere Billette oder Abonnemente umgetauscht werden. Bei Krankheit oder Unfall kann eine Rückerstattung nur gegen Vorweisen eines ärztlichen Zeugnisses vorgenommen werden. Für die Berechnung des Rückerstattungsbetrages ist das ärztliche Zeugnis massgebend. Wird der Betrieb aufgrund schlechten Wetters oder höherer Gewalt (z.B. Lawinengefahr) ganz oder teilweise eingestellt, hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung seines bereits Geleisteten.

 

3. Ausschluss vom Transport

3.1. Allgemein

Personen können vom Transport ausgeschlossen werden, wenn sie:

  • betrunken sind oder unter Einfluss von Betäubungsmitteln stehen
  • sich ungebührlich benehmen
  • die Benützungs- und Verhaltensvorschriften oder die darauf gestützten Anordnungen des Personals nicht befolgen.

 

3.2. Transporte zur Ausübung eines Sports

Sind die Witterungsbedingungen zur Ausübung des Sports ungeeignet, insbesondere bei Lawinengefahr, können Personen vom Transport zur Ausübung des Sports ausgeschlossen werden.

Weiter können Personen vom Transport zur Ausübung eines Sports ausgeschlossen werden, wenn sie unmittelbar vor dem beabsichtigten Transport Dritte gefährden und Grund zur Annahme besteht, dass sie weiterhin Dritte gefährden werden. Im Wiederholungsfall oder in schwerwiegenden Fällen kann das Billett oder Abonnement entzogen werden.

Eine Gefährdung Dritter liegt namentlich vor, wenn die betreffende Person:

  • sich rücksichtslos verhalten hat;
  • einen lawinengefährdeten Hang befahren hat;
  • Weisungs- und Verbotstafeln, die der Sicherheit dienen, missachtet hat;
  • sich den Sicherheitsanordnungen des Aufsichts- und des Rettungsdienstes widersetzt hat.

4. Haftung

Soweit zulässig wird die Haftung der Seilbahnunternehmung auf grobfahrlässiges und vorsätzliches Verhalten beschränkt.

 

5. Rettungsdienst

Verunfallt der Kunde auf dem Skigebiet, dabei sind ausschliesslich bearbeitete Pisten durch Mitarbeiter der Skilift Hemberg AG gemeint und muss deshalb der Rettungsdienst aufgeboten werden, wird dem Kunden ein Betrag von maximal CHF 100.00 zuzüglich Materialkosten in Rechnung gestellt. Kosten Dritter (z.B. Rega, Arzt) werden direkt durch den Kunden bezahlt. Allfällige Rückerstattungsansprüche muss der Kunde gegenüber seiner Versicherung geltend machen.

 

6. Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Der Vertrag zwischen Kunde und der Skilift Hemberg AG untersteht dem schweizerischen Recht.

Gerichtsstand ist Hemberg, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen einen anderen Gerichtsstand vorschreiben.